Betriebliche Altersvorsorge

Attraktiv dank Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

 

 
Ihre Vorteile im Überblick:
Steuervorteile
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
Hartz IV sicher
Attraktive und flexible Anlagemöglichkeiten

 

Der Staat hat allen Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss einen entsprechenden Durchführungsweg einrichten.

 

Ihre Altersvorsorge lässt sich individuell vereinbaren

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber treffen Sie eine Vereinbarung, ab wann und wie Ihr Einkommen in Beiträge zur Betriebsrente umgewandelt wird. Verwendet werden können:

  • Teile Ihres laufenden Einkommens oder
  • Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Damit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren Ruhestand durch eine zusätz-

liche Altersvorsorge finanziell abzusichern.

 

Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben

Durch die Entgeltumwandlung können Sie mit

 

  • ansehnlichen Steuervorteilen und
  • einer nicht unerheblichen Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.

Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

Jährliche Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozial-

versicherungsfrei. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro für ab dem 1. Januar 2005 erteilte neue Versorgungszusagen, sofern Sie keine pauschal besteuerten Beiträge in eine Direkt-

versicherung oder Pensionskasse einzahlen.

 

Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage/Direktzusage

Beiträge zugunsten einer Pensionszusage oder einer Unterstützungs-

kasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für jährliche Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungs-

grenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.


 
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